Rechtshinweis:
Der Verein ist wegen Förderungs des Sports nach §52 AO als gemeinnützig anerkannt und nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Köperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Nienburg, vom 15.05.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 – 2023)